Runner vonne Kante un rinn bei Nante !!
“ Zum Bierpott “ Inh.: Frank und Sandra Naumann Gatersleberstr.9 06429 Nienburg Kontakt: Tel. :     034721/22741
Öffnungszeiten Donnerstag 17.05 - 23.05 Uhr Freitag 17.05 - 23.05 Uhr Samstag 17.05 - 23.05 Uhr Sonntag 17.05 - 23.05 Uhr
“  Der Wirt  “
   Allgemeine Hinweise    1. Beim Anmarsch zu den Alkoholtankstellen merke man sich alle         Hindernisse wie  Hauswände, Pfosten, Bänke und Laternen, um        Schwierigkeiten beim Rückweg zu vermeiden .    2. Singen - auch das Gröhlen unflätiger Lieder - ist in allen Lautstärken        und Tonarten erlaubt.    3. Zuhörer haben den Takt zu trampeln und den Kehrreim mitzusingen.    4. Zweideutige Witze und zotige Redensarten stehen, wie er selbst,        unter besonderen Schutz der IBV.    5. Die Dauer - Fahne ist von allen Mitgliedern in Ehren zu halten und        sollte stets voran flattern.    6. Wird der Gast im Straßengraben oder in der Gosse bewußtlos        aufgefunden, so ist er sofort in das nächste Gasthaus einzuliefern.    7. Der Durst wird von Amtswegen als Förderungswürdig anerkannt; ein        Freibetrag -  gestaffelt nach Alkohol - Konsum -  ist von der Lohnsteuer        absetzbar.    8. Außerdem sollte der Gast am Jahresabschluß von jeder Brauerei eine       Gratisaktie, die abgetrunken werden kann, erhalten.    9. Sämtliche Gerichte sollten dem Gast bei jedem Vergehen mildernde        Umstände nach  § 51 BGB zubilligen. 10. Ferner ist ihm Polizeischutz zu geben vor heimtückischen Ehefrauen,       schlag-und  stimmgewaltigen Schwiegermüttern,  verständislosen       Bräuten und Freundinnen. 11. Kurz vor dem Eintreffen in die heimatlichen Gefilde ist sämtlicher noch      vorhandener Mut zusammenzunehmen. 12. Etwaige blaue Flecke, Beulen und angeschwollene Augen, die von der       nächtlich ehelichen Begrüßung herrühren, sind in Würde zu tragen.      Verkehrsregeln:   1. Für den Heimweg sind sämtliche Gangarten- als Zwei-oder Vierbeiner      gestattet.       Bei langsamer Gangart hat der von rechts Kriechende Vorrecht.   2. Bei Benutzung öffentlicher Fuß-,Kriech-und Schleichwege sollte man       im Besitz eines   ordnungsgemäßen Fußgängerscheines der Klasse 3.       sein.
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“  Der Wirt  “
   Allgemeine Hinweise    1. Beim Anmarsch zu den Alkoholtankstellen merke man sich alle         Hindernisse wie  Hauswände, Pfosten, Bänke und Laternen, um        Schwierigkeiten beim Rückweg zu vermeiden .    2. Singen - auch das Gröhlen unflätiger Lieder - ist in allen Lautstärken        und Tonarten erlaubt.    3. Zuhörer haben den Takt zu trampeln und den Kehrreim mitzusingen.    4. Zweideutige Witze und zotige Redensarten stehen, wie er selbst,        unter besonderen Schutz der IBV.    5. Die Dauer - Fahne ist von allen Mitgliedern in Ehren zu halten und        sollte stets voran flattern.    6. Wird der Gast im Straßengraben oder in der Gosse bewußtlos        aufgefunden, so ist er sofort in das nächste Gasthaus einzuliefern.    7. Der Durst wird von Amtswegen als Förderungswürdig anerkannt; ein        Freibetrag -  gestaffelt nach Alkohol - Konsum -  ist von der Lohnsteuer        absetzbar.    8. Außerdem sollte der Gast am Jahresabschluß von jeder Brauerei eine       Gratisaktie, die abgetrunken werden kann, erhalten.    9. Sämtliche Gerichte sollten dem Gast bei jedem Vergehen mildernde        Umstände nach  § 51 BGB zubilligen. 10. Ferner ist ihm Polizeischutz zu geben vor heimtückischen Ehefrauen,       schlag-und  stimmgewaltigen Schwiegermüttern,  verständislosen       Bräuten und Freundinnen. 11. Kurz vor dem Eintreffen in die heimatlichen Gefilde ist sämtlicher noch      vorhandener Mut zusammenzunehmen. 12. Etwaige blaue Flecke, Beulen und angeschwollene Augen, die von der       nächtlich ehelichen Begrüßung herrühren, sind in Würde zu tragen.      Verkehrsregeln:   1. Für den Heimweg sind sämtliche Gangarten- als Zwei-oder Vierbeiner      gestattet.       Bei langsamer Gangart hat der von rechts Kriechende Vorrecht.   2. Bei Benutzung öffentlicher Fuß-,Kriech-und Schleichwege sollte man       im Besitz eines   ordnungsgemäßen Fußgängerscheines der Klasse 3.       sein.